Ein Beruf mit hoher sozialer Verantwortung
Islamische Religionslehrer*innen leisten über die religiöse Erziehung von Kindern und Jugendlichen an den öffentlichen Schulen in Österreich hinaus einen wesentlichen Beitrag zum gelingenden Zusammenleben in einem zunehmend von Pluralismus geprägten Land. Durch ihr Vorbild zeigen sie auf, dass es vereinbar ist, sich gleichzeitig als muslimisch zu begreifen und zum Lebensmittelpunkt Österreich und seiner demokratischen, rechtsstaatlichen Struktur zu stehen. Als Teil des Lehrkörpers setzen sie sich für ein funktionierendes und von gegenseitigem Respekt getragenes Miteinander an der Schule ein. Damit werden sie auch zu Multiplikator*innen der Linie der Islamischen Glaubensgemeinschaft.
Prinzipielle Erwartungen an BewerberInnen
Entsprechend sollen sich Religionslehrer*innen in ihrer aufrechten Mitgliedschaft zur IGGÖ mit der Linie der Islamischen Glaubensgemeinschaft identifizieren können. Grundlage ist die Glaubenslehre. Daneben hat sich diese durch zahlreiche Stellungnahmen in der Öffentlichkeit ebenso herausgebildet, wie durch Abschlusserklärungen großer Konferenzen. Hier sind die drei europäischen Imamekonferenzen ebenso zu nennen wie die österreichische Imamekonferenz.
Notwendige fachliche Qualifikation
Absolvent*innen des Instituts Islamische Religion, der eigenen Bildungseinrichtung der IGGÖ für die Ausbildung zukünftiger Religionslehrerinnen und Religionslehrer, bringen jene Qualifikation mit sich, die sie für den Lehrberuf in Österreich im APS Bereich (an Pflichtschulen) am besten vorbereitet hat. Durch die erforderliche Schulpraxis haben sie auch die notwendige Unterrichtserfahrung.Ansonsten befähigen Studien, die zur Qualifizierung in Religionspädagogik und Islamischer Theologie führen.
Erst ferner kommen Universitätsabschlüsse folgender Studienrichtungen in Betracht: Islamwissenschaften, Orientalistik, Bildungswissenschaften oder/und Erziehungswissenschaften, bzw. Abschlüsse von einer Pädagogischen Hochschule oder ein Lehramtsstudium.
Beherrschen der deutschen Sprache
Deutsch ist Unterrichtssprache und soll daher möglichst perfekt beherrscht werden. Vorgesehen ist bei Neueinstellungen jedenfalls ein Mindestniveau von C1 nach GERS. Lehrer*innen im Unterrichtsdienst sind angehalten, dieses Niveau gleichfalls einzuhalten.
Staatsbürgerschaft bzw. Nachsichterteilung
Im Unterrichtsdienst wird die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft vorausgesetzt. Ist diese (noch) nicht vorhanden, so muss um die so genannte „Nachsicht“ angesucht werden. Dazu sind eine Niederlassungsbewilligung und eine Arbeitsbewilligung erforderlich. Dem Antrag auf Nachsicht, den das Schulamt über die einzelnen Bildungsdirektionen bereits im Juni beim Ministerium stellt, ist auch ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf C1 Niveau beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine „Nachsicht“ – wie der Name schon sagt – erst dann zur Anwendung kommt, wenn keine geeigneten Lehrpersonen mit österreichischer oder EU Staatsbürgerschaft einsetzbar sind.
Dienstvertrag mit der IGGÖ – Igaza
Im Falle eines positiven Abschlusses des Bewerbungsverfahrens und bei Bedarf einer Neueinstellung wird mit der*dem zukünftigen Lehrer*in ein Dienstvertrag abgeschlossen.
In der Präambel wird folgendes festgehalten: „Der/die Unterfertigende bekennt sich zur Förderung der staatsbürgerlichen Ziele der Erziehung als einen Bestandteil des Religionsunterrichts. Die Ziele der staatsbürgerlichen Erziehung ergeben sich aus den Bauprinzipien der österreichischen Verfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, Gewalten trennendes, liberales, rechtsstaatliches Prinzip) und den Bestimmungen des Art. 14 Abs 5a der Bundesverfassung, sowie dem §2 des Schulorganisationsgesetzes, die einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden.“
Die Beauftragung zur Erteilung des Religionsunterrichts erfolgt in Österreich durch die jeweilige Kirche oder Religionsgesellschaft (§2 Religionsunterrichtsgesetz). Parallel mit dem Dienstantritt wird von Seiten der IGGÖ eine Igaza-Urkunde vergeben, die diese Betrauung zum Ausdruck bringt.
Hearingverfahren
Bewerbungen können ausschließlich online über die Webseite der IGGÖ eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Informationen.
Pool für Neueinstellungen
Wer das Hearing vor der Einstellungskommission erfolgreich absolviert, wird in einen Pool aufgenommen. Aus diesem können die Fachinspektor*innen notwendige Neueinstellungen oder erforderliche Vertretungen vornehmen. Eine Aufnahme im Pool kann keine Einstellungsgarantie bedeuten!