Fernbleiben vom Unterricht aus Anlass religiöser Festtage

Islamischen Feiertagen wird gem § 13 Abs 2 IslamG 2015 der Schutz des Staates gewährleistet. Schüler*innen der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich kann daheranlässlich der von der IGGÖ bekanntgegebenen Daten der […]