Rechtsgrundlagen

Islamischer Religionsunterricht an österreichischen Schulen

Seit dem Schuljahr 1982/83 wird in Österreich Islamunterricht angeboten. Dies ist innerhalb Europas eine Besonderheit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem gesetzlichen Anerkennungsstatus des Islams seit 1912 steht.

Der Islamische Religionsunterricht trägt zur Verwirklichung der Zielbestimmungen der österreichischen Schule (§2 Schulorganisationsgesetz und Artikel 14, Absatz 5a Bundesverfassungsgesetz) bei. Er gibt jungen Menschen Orientierung und bietet damit bei der Sinnsuche in der religiös-ethisch philosophischen Bildungsdimension ein wichtiges schulisches Angebot. Die persönliche Entwicklung wird ebenso wie eine positive Grundeinstellung zur Mitwelt in ihrer Vielfalt gestärkt. Sich selbst mit individuellen Potentialen wahrzunehmen und auch anzunehmen soll wiederum soziale und ethische Kompetenzen stärken und zu einer Haltung der Verantwortlichkeit und Solidarität im Sinne des Allgemeinwohls erziehen. Selbstvertrauen und mündiges, kritisch-reflektiertes Beziehen einer eigenen Position ist dabei gekoppelt mit Gottvertrauen.

Die Vermittlung des islamischen Glaubens bezieht sich eng auf die zentralen Quellen des Islams und damit auf den Koran und die Sunna, das vorbildliche Leben des Propheten Muhammads (as). Schülerinnen sollen befähigt werden, mit diesen Quellen umgehen zu können. Von der gemeinsamen Glaubensbasis der Musliminnen (wie dargelegt in der Glaubenslehre der IGGÖ) ausgehend soll bei Schüler*innen die Bereitschaft innere Vielfalt zu entdecken und damit wertschätzend umzugehen gefördert werden. Daher sollen auch die historische Entwicklung verschiedener Geistestraditionen aufgezeigt und diskutiert werden. Pluralitätsfähigkeit wird dabei angestrebt, um generell mit Diversität in einer pluralen Gesellschaft verständnisvoll und offen umgehen zu können.Die Beschäftigung mit dem eigenen religiösen und kulturellen Hintergrund soll dazu befähigen, die eigene Identität zu reflektieren und sich als Teil der Gesellschaft zu begreifen. Die Kompatibilität einer muslimischen Lebensweise mit dem Zugehörigkeitsbewusstsein zu einer demokratischen, rechtsstaatlichen und an Menschenrechten orientierten Gesellschaft soll gestärkt werden. Als religiöse Minderheit geht es dabei auch um die religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit, die in der Selbstvergewisserung den Dialog fördert. Kenntnisse über andere Religionen und Weltanschauungen sollen Räume des interreligiösen und interkulturellen Austausches erschließen und den sozialen Zusammenhalt festigen. Daher sucht der Islamische Religionsunterricht die Kooperation im Lebensraum Schule, insbesondere im Rahmen von interkulturellen und interreligiösen Feiern, Festen und Projekten.

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Didaktische Grundsätze
Zentrales Fachliches Konzept