Ramadan und Schule

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Beginn am 11. März 2024 – 1. Ramadan 1445

Heuer liegt der Beginn des muslimischen Fastenmonats voraussichtlich am 11. März als erstem Fastentag. Durch die unterschiedliche Mondsichtung kann es weltweit gesehen zu Abweichungen kommen.

UNO-Weltkulturerbe

Iftar – das abendliche Begehen des Fastenbrechens wurde 2023 auf die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes gesetzt. (siehe: Iftar/Eftari/Iftar/Iftor and its socio-cultural traditions – intangible heritage – Culture Sector – UNESCO, abgerufen am 15.02.24)

Mitmenschlichkeit und soziale Gerechtigkeit

Und tatsächlich ist der Ramadan mit seiner reichen Kultur ein Monat, auf den sich Muslime freuen. Wie schon 2023 liegt die muslimische Fastenzeit in diesem Jahr parallel zur christlichen Fastenzeit. Auch wenn es Unterschiede in der Fastenpraxis gibt, fällt eine Gemeinsamkeit auf: Fasten hat immer auch mit einem persönlichen Innehalten zu tun, mit der Suche sich auf Wesentliches zu besinnen. Innere Balance weckt gleichzeitig soziale Verantwortung. Mitmenschlichkeit und soziale Gerechtigkeit rücken in den Fokus.

Interreligiöse und fächerübergreifende Zusammenarbeit

Entsprechend werden an den Schulen solche Anknüpfungspunkte gerne genutzt. Das Schulamt der IGGÖ unterstützt diese interreligiöse und fächerübergreifende Kooperation.

So kann sozialer Zusammenhalt gestärkt werden.

Dialogbedarf – Fragen/Antworten-Katalog zum Ramadan

Gleichzeitig stellt sich häufig Dialogbedarf zur gelebten Praxis ein – von schulrechtlichen Aspekten zum Freibekommen an den Feiertagen bis hin zu am Kindeswohl orientierten Fragen.

Bewährt hat sich dazu der nachfolgende Fragenkatalog – er ist vor allem ausgerichtet jene Fragen zu beantworten, die von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an uns herangetragen werden. Damit erhalten gleichzeitig auch Direktionen und andere Interessierte einen authentischen Einblick zum Umgang mit häufig auftauchenden Fragen.

Islamische Religionslehrer/innen und ihre Brückenbaufunktion

Selbstverständlich gehen islamische Religionslehrer/innen in ihrem Unterricht auf den Ramadan ein und berücksichtigen dabei insbesondere die jeweilige Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen. Individuelles Reflektieren und eigene Entscheidungen werden im Sinne der Erziehung zu Mündigkeit und Verantwortungsbewusstsein von ihnen gefördert und respektiert. Sie sind sich ihrer möglichen Brückenbaufunktion im schulischen Miteinander einer zunehmend pluralen Gesellschaft bewusst. Gleichzeitig sind sie weder Vertreter/innen der Schüler/innen, noch der Eltern.

Das Ramadanfest ist heuer vom Mittwoch, 10. April bis Freitag, 12. April. Dies wurde per Rundschreiben des BMBWF (Geschäftszahl 2021-0.583.018) „Fernbleiben vom Unterricht aus Anlass religiöser Festtage in den Jahren 2022 bis 2024“ bekannt gemacht. Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Kirche bzw. Glaubensgemeinschaften kann anlässlich der genannten Festtage auf deren Ansuchen hin die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht (§ 9 Abs. 6 des Schulpflichtgesetzes 1985 bzw. § 45 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes) erteilt werden.

Alle islamischen Religionslehrer/innen werden seitens des Schulamtes der IGGÖ darauf aufmerksam gemacht, im Zuge der Informationen zum Ramadan auf die Tatsache hinzuweisen, dass ein rechtzeitiges Ansuchen zum Fernbleiben vom Unterricht notwendig ist.

Wer als Muslim/in körperlich reif und geistig gesund ist, für den gilt das Fastengebot im Islam. Jedes Kind und jede/r Jugendliche ist anders in ihrem/seinem Entwicklungsprozess und körperliche wie auch gesundheitliche Aspekte sind individuell verschieden. Wenn ein Kind fasten will, so ist dieser Wunsch ernst zu nehmen. Das Kind entscheidet dann, gemeinsam mit den Eltern, ob es körperlich und geistig bereit dafür ist zu fasten. Der Fastenmonat Ramadan ist ein guter Anlass, dass Eltern und ihre heranwachsenden Kinder über das Erwachsenwerden gemeinsam reflektieren. Schließlich handelt es sich beim Fasten um eine innere Haltung und spirituelle Handlung.

Im Ramadan geht es darum, bewusster zu leben und sich gleichzeitig für die Mitmenschen einzusetzen. Kinder lernen im Ramadan viel über gutes Miteinander: Die Bereitschaft zu teilen, Empathie, Konflikte friedlich zu lösen sind nur einige Beispiele. Eltern können dies vorleben und darüber mit den Kindern sprechen. Dann zeigt sich, dass das Fasten im positiven Sinne Bewusstsein, Geduld und Eigenverantwortung stärkt.

Das Bemühen um Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit, sowie die Auseinandersetzung mit dem Gebet, kann Kindern als ihr Anteil am Ramadan vermittelt werden.

In vielen Familien gibt es für die Kinder erst mit der Abenddämmerung Süßigkeiten. Manchmal dürfen sie diese von einem Ramadan-Kalender genau zum Fastenbrechen entnehmen. Kinder im Volksschulalter „fasten“ manchmal einige Stunden, zum Beispiel nehmen sie die letzte Mahlzeit nach der Schule ein und warten dann mit weiterer Nahrung bis zum gemeinsamen Fastenbrechen. Diese Fragen sind immer von den Eltern und ihren Kindern gemeinsam zu klären, denn sie kennen die Bedürfnisse und die Verfassung ihres Kindes am besten.

Sie können dem Kind zunächst anbieten, die Ramadan-Stimmung zu erleben, also sich um besonders gutes Verhalten zu bemühen, tagsüber keine Süßigkeiten zu essen, oder ein „Probefasten“ von einigen Stunden zu beginnen. Wenn es dann immer noch dabeibleibt, „richtig“ fasten zu wollen, dann sind sie als die Eltern aufgerufen, die körperliche und emotionale Situation Ihres Kindes genauer als sonst zu beobachten. Das schließt auch ein, Erwachsene, die Ihr Kind betreuen, entsprechend zu informieren.

Nein. Kinder haben das Recht, ernst genommen zu werden. Zwangsweise essen oder trinken zu müssen kann sogar eine traumatische Erfahrung sein. Darum lassen Sie das Kind spüren, dass es geliebt wird. Signalisieren Sie auch, dass das Fasten jederzeit abgebrochen werden kann. Die Eltern müssen in einem solchen Fall noch aufmerksamer und liebevoller sein als ohnehin. Das Wohl des Kindes steht stets im Mittelpunkt – ob es nun fastet oder nicht.

Vor allem soll der Körper in den Abend- und Nachtstunden auf den Fasttag so vorbereitet werden, dass keine Mangelerscheinungen auftreten. Am besten ist es nicht nur ein oder zwei Mal sehr viel, sondern häufiger kleinere Mengen zu trinken. Wer beim Fasten auf den eigenen Körper hört, entwickelt ein Gespür für die eigenen Bedürfnisse und wird sich nicht nur bewusster, sondern auch gesünder ernähren. Oft ist die Trinkmenge pro Tag insgesamt gesehen im Ramadan höher als sonst.

Im besten Fall liegt die Prüfung gleich am Vormittag. Wenn nicht, so ist die Vorgangsweise sehr vernünftig und religiös vertretbar, nicht von vornherein das Fasten aufzugeben, sondern erst einmal normal zu starten. Der eigene Körper ist der beste Ratgeber; wenn der Körper signalisiert, dass es an diesem Tag zu schwer wird, kann das Fasten an diesem Tag abgebrochen werden. Auch in diesem Fall werden die versäumten Fastentage nach dem Ramadan nachgeholt.

Ja, man kann die Absicht zum Fasten nehmen, dieses aber unterbrechen, wenn es nicht mehr geht. So wie man nur fasten soll, wenn man gesund ist, sollte man auch nur fasten, wenn der Körper keine Warnsignale, etwa während des Sportunterrichts, gibt.

Wer auf Reise ist, ist vom Fastengebot ausgenommen. Das steht deutlich im Koran und ist auch so festgehalten. Daher ist es erlaubt, auf Reisen nicht zu fasten, und zwar während der gesamten Dauer der Reise. Wenn fastende Kinder und Jugendliche im Ramadan also auf Klassenfahrt sind, sind sie vom Fastengebot ausgenommen. Auch in diesem Fall gilt, dass das beste Maß eine gemeinsame, auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes zugeschnittene Entscheidung innerhalb der Familie ist. Die Fastentage, die man aufgrund der Reise auslässt, werden nach dem Ramadan nachgeholt.

Das bricht das Fasten nicht! Denn das ist ja nicht mit Absicht geschehen. Sogar wer einmal vergisst, gerade im Zustand des Fastens zu sein und etwas isst oder trinkt, bricht damit sein Fasten nicht und muss den Fastentag auch nicht nachholen. Fasten ist auch ein gutes Training, sich selbst gegenüber ehrlich zu sein. Denn absichtlich „vergessen“ geht natürlich nicht.

Beim Fasten geht es primär darum sich Allahs und des Wesentlichen im Leben bewusster zu werden, für Ihn zu verzichten und das eigene Ego zu kontrollieren und den Charakter zu verbessern. Fasten verliert seinen Sinn, wenn es sich nicht positiv im eigenen Verhalten zeigt. Fastende sollten besonders vorbildlich sein. Fastende sollen sich bemühen, ihren Aufgaben wie sonst nachzukommen. Hier sollten wir uns gegenseitig unterstützen, damit Fasten seinen tieferen Sinn erfüllt.

Für weitere Fragen nehmen Sie Kontakt zum für den jeweiligen Standort zuständigen Fachinspektor/Fachinspektorin auf oder wenden sich direkt ans Schulamt der IGGÖ


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